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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Gemeinde. Er vollzieht die ihm vom Bund und vom Kanton übertragenen Aufgaben und führt die von der Gemeindeversammlung gefassten Beschlüsse aus. Er vertritt die Gemeinde nach aussen. Im Verwaltungsbereich und im Rahmen seiner Kompetenzen entscheidet der Gemeinderat selbständig. Er ist gleichzeitig Fürsorgebehörde. Alle Behördemitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus.

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