Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- I. Politische Gemeinde Höri; Beginn 20 Uhr
- Voranschlag 2016; Genehmigung
- Dienstleitungsvertrag mit Stadtpolizei Bülach, Sicherstellung der gemeindepolizeilichen Aufgaben; Genehmigung
- Verkauf Mehrzweckgebäude; Vorberatung
- Allfällige Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
- Kurze Information aus den Ressorts
II. Primarschulgemeinde Höri; anschliessend
- Voranschlag 2016; Genehmigung
- Sanierung und Erweiterung Kindergarten Brunnehüsli, Projektierungskredit; Genehmigung
- Allfällige Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
- Kurze Information aus den Ressorts
Die vollständigen Akten liegen ab 20. November 2015 bei der Gemeindeverwaltung Höri zur Einsicht auf. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. - Voraussetzungen
- Zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Höri berechtigt.
Dokumente
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Weisungsbuchlein_09.12.2015.pdf | Download | 0 | Weisungsbuchlein_09.12.2015.pdf |