Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Höri berechtigt. Der Besuch ist zwar nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert.
Dokumente
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Weisungsbuchlein_12.06.2017.pdf | Download | 0 | Weisungsbuchlein_12.06.2017.pdf |