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Spitex Bülach

Gemäss Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich vom 2. April 2007 und der Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22. November 2010 sind die Gemeinden verpflichtet für eine fachgerechte Kranken- und Gesundheitspflege (Spitex) ihrer Wohnbevölkerung zu sorgen. Die Gemeinden Bülach, Hochfelden und Höri haben diesen Auftrag mittels einer Leistungsvereinbarung an die privatrechtliche Stiftung „Alterszentrum Bülach“ übertragen. Für spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Kranken- und Gesundheitspflege bestehen in diesen Gemeinden zusätzliche Leistungsvereinbarungen mit der Kinderspitex und der "Onko plus".

Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbstständigkeit des Klienten/der Klientin zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit ein zu beziehen.

In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt erbringt die Spitex folgende Leistungen:

  • das Abklärungs- und Beratungsgespräch
  • in allen Bereichen Hilfe zur Selbsthilfe
  • die Unterstützung bei der Körperpflege und der Mobilisation
  • die Begleitung und Betreuung Schwerkranker und Sterbender
  • das Ausführen ärztlicher Verordnungen ( z.B. Verbandswechsel, Blutzucker- und Blutdruckkontrollen, Medikamentenabgabe, Injektionen)
  • Entlastung von Angehörigen
  • psychiatrische Begleitung


Diese Pflegeleistungen werden an 7 Tagen pro Woche zwischen 07.00 und 22.00 Uhr erbracht.

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Öffnungszeiten

Mo - Fr 08.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00