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Waffenerwerbsscheine

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch reichen Sie bitte ausgefüllt mit folgenden Beilagen beim Polizeisekretariat ein:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.


Das Gesuch für einen Waffenerwerbschein können Sie direkt unter https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html herunterladen.

Am 19. Mai 2019 wurden die Änderungen des eidg. Waffengesetzes, welche die neue Waffenrichtlinie der EU umsetzen, angenommen. Die Bestimmungen des revidierten Waffengesetzes und der Waffenverordnung des Bundes werden auf den 15. August 2019 in Kraft treten. Am 14. Juni 2019 hat der Bundersrat die Änderungen der Waffenverordnung beschlossen.

Neu (zusätzlich) gelten folgende Feuerwaffen als verboten und müssen mit einer Kantonalen Ausnahmebewilligung direkt bei der Kantonspolizei Zürich beantragt werden:
- verbotene, ehem. Seriefeuerwaffen
- verbotene Halbautomaten mit grossen Magazinen
- verbotene Halbautoamten kürzbar unter 60 cm

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