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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Höri erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

 

Ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen

Informationen und Formulare sind unter www.zh.ch erhältlich. Bitte reichen Sie das Einbürgerungsgesuch online ein.

 

Erleichterte Einbürgerung ausländischer Personen

Informationen finden Sie unter www.zh.ch und unter www.sem.admin.ch. Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen. 

 

Einbürgerung in Höri von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern

Bitte wenden sie sich direkt an die Verwaltungsleiterin a.i. (Telefon 044 872 77 28 oder E-Mail info@hoeri.ch). 

 

Gebühren

Die Gebühren für die Aufnahme eines ausländischen Staatsangehörigen in das Schweizer- bzw. Kantonsbürgerrecht richten sich nach dem eidgenössischen bzw. kantonalen Recht.

Die kommunalen Ansätze sind im Gebührenreglement der Gemeinde Höri aufgeführt.

 

Fragen zum Einbürgerungsverfahren

Falls Sie Fragen zum Einbürgerungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsleiterin a.i. (Telefon 044 872 77 28 oder E-Mail info@hoeri.ch).

 

 

Zugehörige Objekte

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