Abmeldung/Wegzug aus der Gemeinde
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung ist kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Tätig in | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft und Sicherheit | 044 872 77 14 | einwohnerdienste@hoeri.ch |