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Abmeldung/Wegzug aus der Gemeinde

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.

Wenn Sie innerhalb der Schweiz umziehen, kann die Abmeldung online via eUmzugCH oder persönlich mit den unten aufgeführten Dokumenten am Schalter erfolgen.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, so ist eine persönliche Vorsprache mit den unten aufgeführten Dokumenten zwingend nötig.

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte oder Reisepass

Ausländische Staatsangehörige

  • Identitätskarte (EU-/EFTA-Bürger) oder Reisepass (alle Staatsangehörige)
  • Ausländerausweis

Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.

Zugehörige Objekte

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