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Adressauskünfte

Telefonische Adressauskünfte

Die Abteilung Gesellschaft und Sicherheit erteilt Privatpersonen und privatrechtlichen Institutionen keine telefonischen Adressauskünfte.

Amtsstellen (keine Privatpersonen) erhalten telefonische Adressauskünfte unter Tel. 044 872 77 14.

Schriftliche Adressauskünfte / Persönliche Vorsprache am Schalter

Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) gibt die Einwohnerkontrolle einer privaten Person oder Institution im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Daten bekannt:

Auskunft ohne Interessensnachweis (im Sinne von § 18 Abs. 1 MERG sowie § 16 lit. a IDG):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Gebühr: Fr. 15.00

Auskunft mit Interessensnachweis (im Sinne von § 18 Abs. 2 MERG sowie § 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Gebühr: Fr. 30.00

Bitte senden Sie schriftliche Adressanfragen an einwohnerdienste@hoeri.ch. Für erweiterte Auskünfte, die einen Interessensnachweis erfordern, senden Sie bitte zusätzlich ein Interessensnachweis mit (z.B. Rechnung, Vertrag, Verlustschein).

Sie können auch persönlich vorbeikommen. Dazu bringen Sie bitte folgendes mit:

  • einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass)
  • alle Ihnen bekannte Personalien der gesuchten Person
  • für eine erweiterte Auskunft ein Interessensnachweis
  • Gebühren (je nach Auskunftsart, siehe oben)

Zugehörige Objekte

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