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Mahlzeitendienst

Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Höri

Der Mahlzeitendienst wird allen Einwohnerinnen und Einwohner angeboten, die aufgrund eines Handicaps befristet oder längerfristig nicht selber kochen können. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, beteiligt sich die Gemeinde hälftig an den Kosten.

Die Gesamtadministration des Mahlzeitendiensts wird durch die Stiftung Alterszentrum Region Bülach abgewickelt. Auch die Lieferung der täglich frisch zubereiteten, warmen Mahlzeiten erfolgt durch die Stiftung. 

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