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Quellensteuer

Arbeitgebende die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen (Ausweis L oder B) können sich über Tarife und Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer (Tel. 043 259 37 00), informieren.

Arbeitgebende sind verpflichtet allen ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen, unabhängig vom Arbeitsort.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. für Quellensteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich.

Über die richtige Tarifeinstufung informiert Sie gerne das Gemeindesteueramt Höri.

Formulare für die Quellensteuerabrechnung finden Sie auf den Seiten des Kantonalen Steueramts: www.steueramt.zh.ch (Bereich "Formulare")

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