Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Höri berechtigt. Der Besuch ist zwar nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert. Nicht Stimmberechtigte dürfen als Gäste teilnehmen.
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Dokumente
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Beleuchtender Bericht zur GV vom 27.06.2023 | Download | 0 | Beleuchtender Bericht zur GV vom 27.06.2023 |
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27.06.2023 | Download | 1 | Protokoll der Gemeindeversammlung vom 27.06.2023 |