Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen
sind nur Teilresultate. Auf der Website des Statistischen Amts des Kantons Zürich finden Sie alle Resultate des Kantons. Der Bund stellt auf seiner Website weitere Informationen zur Verfügung, unter anderem auch die eidgenössischen Abstimmungstermine der nächsten Jahre.
Neu können Sie die Vorlagen und Resultate auch über die App «VoteInfo» erfahren. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Ausserdem liefert sie an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen, und enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen sowie kantonalen Vorlagen.
«VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 08.30 bis 09.30 Uhr
Urnenstandort
Haupteingang Gemeindeverwaltung, Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Hier die wichtigsten Informationen über das Abstimmungsverfahren:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das "Stimm-/Wahlzettel-Couvert" und kleben Sie dieses zu
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem "Stimm-/Wahlzettel-Couvert" in das Antwortcouvert
- Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Briefkasten des Gemeindehauses einwerfen
- Ihr Abstimmungscouvert muss bis spätestens bis zur Urnenschliessung um 9.30 Uhr am Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen
- Bei Verlust von Stimmunterlagen kann bis spätestens am Donnerstag vor der Abstimmung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste im Gemeindehaus, Abstimmungsmaterial nachverlangt werden
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- Das Antwortcouvert mehr als einen Stimmrechtsausweis mit Abstimmungsmaterial enthält
- Das Abstimmungscouvert keinen Stimmrechtsausweis enthält
Die vorzeitige, persönliche Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung ist in der Woche vor dem Abstimmungstermin möglich. Am Abstimmungssonntag ist das Urnenlokal im Gemeindehaus jeweils von 8.30 bis 9.30 Uhr geöffnet. Auch bei der persönlichen Stimmabgabe oder wenn Sie sich an der Urne vertreten lassen, muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein.