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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung, welcher alle in Höri wohnhaften Stimmberechtigten angehören, ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gemeinde. Jedes Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt – die Rechnungs- und die Budgetgemeindeversammlung.

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung wirkt als oberstes Organ der politischen Gemeinde.

Anfragen gemäss § 17 GG (Gemeindegesetz)
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse, eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung.

Kompetenzen

Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz sowie in der Gemeindeordnung geregelt.

Voraussetzungen

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte. An den Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde sind alle in Höri niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind.

Der Besuch ist zwar nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert.

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