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Rückführung Fachbereiche Bau / Neue Ansprechpartner für Baurechtsverfahren ab 1. Mai 2025

30. April 2025

Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat darüber informiert, dass die bisher an die Stadt Bülach ausgelagerten Aufgaben der Bauabteilung wieder nach Höri zurückgeführt werden. Nun konnte das Baubewilligungsverfahren vorzeitig neu geregelt werden. Ab Mai 2025 wird die Gossweiler Ingenieure AG diese Aufgabe als befristetes Mandat wahrnehmen. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung stehen in direktem Kontakt mit dem Ingenieurbüro, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


In den vergangenen Wochen wurden Varianten der organisatorischen Rückführung der verschiedenen Fachbereichen Baurecht, Raumplanung und Tiefbau in die Gemeindeverwaltung geprüft. Am 25. März 2025 hat der Gemeinderat einer vorzeitigen Rückführung der Aufgaben im Fachbereich Baurecht zugestimmt und die Gossweiler Ingenieure AG mit der Durchführung der Baubewilligungsverfahren ab 1. Mai 2025 beauftragt.

Diese Lösung ermöglicht es der Gemeindeverwaltung Höri, sich intern neu zu organisieren und die Grundlagen für eine nachhaltige Rückführung der Aufgaben zu schaffen. Der Gemeinderat ist zuversichtlich, dass dieser Schritt allen, die in der Gemeinde Höri bauen möchten, zu Gute kommen wird.


Ihr Ansprechpartner in Baurechtsverfahren ab 1. Mai 2025:

Gossweiler Ingenieure AG
Fabien Kubli
Schaffhauserstrasse 55
8180 Bülach

gi-hoeri@gossweiler.com
044 872 32 00


Weitere Auskünfte erteilt:
Nathalie Homberger, Verwaltungsleiterin, Telefon 044 872 77 19, nathalie.homberger@hoeri.ch