Gebührenreglement Wasserversorgung (Tarife) vom 30. September 2025 / Festsetzung der Gebühren per 1. Januar 2026
Der Gemeinderat hat am 30. September 2025 mit Beschluss Nr. 111 die Gebühren der Wasserversorgung für das Jahr 2026 festgelegt. Die per 2022 letztmals angepassten Gebühren bleiben im 2026 unverändert.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, Postfach, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist schriftlich zu begründen und im Doppel einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen.
Nach Ablauf der Rekursfrist wird das "Gebührenreglement Wasserversorgung 2026" in der systematischen Rechtssammlung aufgeschaltet.
Zugehörige Objekte
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| Gebührenreglement Wasserversorgung ab 01.01.2026 (PDF, 83.96 kB) | Download | 0 | Gebührenreglement Wasserversorgung ab 01.01.2026 |
