Bücklerstrasse, ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbaulinien, Bekanntmachung des Inkrafttretens
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 48 vom 20. Mai 2025 die ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien RRB Nr. 3849/1957 in der Kernzone im Bereich der Bücklerstrasse festgesetzt. Diese wurde von der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich mit Verfügung Nr. 8607 vom 8. Juli 2025 genehmigt. Es sind keine Rechtsmittel ergriffen worden. Die Aufhebung der Verkehrsbaulinien tritt somit in Kraft.
Die amtliche Publikation finden Sie unten angefügt.
Zugehörige Objekte
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| Amtliche Publikation Aufhebung Verkehrsbaulinien Bücklerstrasse (PDF, 73.25 kB) | Download | 0 | Amtliche Publikation Aufhebung Verkehrsbaulinien Bücklerstrasse |
