Erneuerungswahl des Notars / der Notarin für die Amtsdauer 2026-2030, Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl, stille Wahl zustande gekommen
Auf die Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 sind der Kreiswahlvorsteherschaft gleich viele bzw. weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagene Person hat sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte).
Die amtliche Publikation mit Rechtsmittelbelehrung finden Sie unten angefügt.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 260116 Publikation Stille Wahl Notar 2026-2030 (PDF, 488 kB) | Download | 0 | 260116 Publikation Stille Wahl Notar 2026-2030 |
