Waldbrandgefahr
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im Kanton Zürich grosse Waldbrandgefahr. Der Kanton Zürich hat deshalb ab Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe angeordnet.
Im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen. Dies gilt insbesondere für Zigaretten, Zündhölzer und ähnliche Gegenstände.
Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für befestigte und offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.
Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern diese mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund aufgestellt werden.
In Siedlungsgebieten, zum Beispiel in Gärten, auf Terrassen oder in Schrebergärten, gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten.
Bitte beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen:
- keine brennenden Zigaretten oder Streichhölzer wegwerfen
- Grillfeuer immer beaufsichtigen
- Feuer bei Funkenflug sofort löschen
- Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
- Grillasche sorgfältig und sicher entsorgen
- keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
- bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Plakat Feuerverbot (PDF, 1.63 MB) | Download | 0 | Plakat Feuerverbot |
