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Allgemeines Feuerverbot aufgehoben – Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bestehen

28. August 2026

Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien

Das mit Verfügung vom 22. Juli 2026 angeordnete allgemeine Feuerverbot im Freien sowie das Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Höri wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

⚠ Wichtig: Weiterhin Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der weiterhin erhöhten Brandgefahr gilt jedoch weiterhin das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer dürfen deshalb in diesen Bereichen nach wie vor nicht entfacht werden.

Im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es bis auf Weiteres verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen. Dies gilt insbesondere für Zigaretten, Zündhölzer und ähnliche Gegenstände.

Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für befestigte und offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.

Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern diese mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund aufgestellt werden.

In Siedlungsgebieten, zum Beispiel in Gärten, auf Terrassen oder in Schrebergärten, gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten.

Bitte beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • keine brennenden Zigaretten oder Streichhölzer wegwerfen
  • Grillfeuer immer beaufsichtigen
  • Feuer bei Funkenflug sofort löschen
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche sorgfältig und sicher entsorgen
  • keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  • bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

Wir bitten die Bevölkerung, weiterhin sorgfältig und verantwortungsvoll mit Feuer im Freien umzugehen und die geltenden Vorschriften einzuhalten.

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Amtliche Publikation - Aufhebung des allgmeinen Feuerverbots im Freien (PDF, 40 kB) Download 0 Amtliche Publikation - Aufhebung des allgmeinen Feuerverbots im Freien