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Allgemeines Feuerverbot im Freien und Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Höri

23. Juli 2026

Der Ressortvorsteher Gesellschaft, Sicherheit und Forst-/Landwirtschaft hat am 22. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot im Freien und ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Höri verfügt.

Das Verbot gilt ab Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.

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Amtliche Publikation allgemeines Feuerverbot ab 23. Juli 2026 bis auf Widerruf (PDF, 82 kB) Download 0 Amtliche Publikation allgemeines Feuerverbot ab 23. Juli 2026 bis auf Widerruf