Steuern (Bereich der Abteilung Finanzen und Steuern)
- Veranlagung und den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern
- Steuererklärungsverfahren für natürliche Personen
- Inventarisation bei Todesfällen
- Liegenschaftenbewertungen
- Führung des Steuerregisters
- Quellensteueranfragen
- Verlustscheinkontrolle
- Steuerausscheidungen
- Steuerabschlüsse
- Steueranfragen
- Inkassowesen
Auf der Webseite des Kantons Zürich finden Sie aktuelle Informationen und Statistiken zum Steuerfuss sowie weiterführende Details zum Thema Steuern. Die Abteilung Steuern fungiert als Schnittstelle zwischen den Steuerpflichtigen und dem kantonalen Steueramt Zürich.
Weitere nützliche Informationen können Sie direkt auf der Seite des kantonalen Steueramts einsehen: Steueramt Kanton Zürich
Quellensteuer
Sollten Sie Unterlagen oder genauere Informationen zur Quellensteuer benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das kantonale Steueramt Zürich, Abteilung Quellensteuer zu wenden: Tel. 043 259 40 50
Grundstückgewinnsteuern
Bei Fragen zu Grundstückgewinnsteuern wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum Grundsteuern des Steueramtes Winterthur, Tel. 052 267 21 95 oder steueramt.dienstleistungszentrum@win.ch
Steuererklärung
Die Steuererklärung kann unter folgendem Link online ausgefüllt werden: ZHprivateTax
Wenn die Steuererklärung nicht online ausgefüllt wurde, muss sie eingescannt und registriert werden, bevor sie bearbeitet werden kann. Falls Sie zusätzliche Formulare für eine mögliche Einreichung in Papierform benötigen, finden Sie diese unter folgendem Link: Steuererklärung Privatpersonen Kanton Zürich
Senden Sie die ausgefüllte Steuererklärung bitte an die folgende Adresse:
Zürcher Gemeinden – Steuererklärung
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich
Wohnsitzwechsel
Steuerpflichtig sind Sie in der Gemeinde, in welcher Sie am 31. Dezember wohnhaft sind.
Bei Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich mindestens 30 Tage vor dem Wegzug beim Gemeindesteueramt zu melden.
Zahlungsvorschriften
Das Steueramt Höri verschickt im ersten Quartal des Jahres oder bei Änderungen (z.B. Zuzug, Heirat) eine provisorische Steuerrechnung für die Staats- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Der Betrag basiert auf den letzten definitiven Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Nicht periodische Steuern (z.B. Steuern auf Kapitalleistungen) sind mit der Zustellung der Rechnung innert 30 Tagen fällig.
Es wird empfohlen, die provisorische Rechnung des laufenden Steuerjahres in drei Raten am 30. Juni, 30. September und 31. Dezember zu bezahlen. Auch monatliche Akontozahlungen sind möglich.
Steuerinformationen und ein Modul zum Berechnen Ihrer Steuern finden Sie unter: Steuerrechner Kanton Zürich
Steuerwissen für Jugendliche
Steuerwissen und Tipps speziell für Jugendliche finden Sie hier:
Steuern Easy - Home - steuern-easy.ch
Kontakt
Steuern (Bereich der Abteilung Finanzen und Steuern)Wehntalerstrasse 46
Postfach 17
8181 Höri
Tel. 044 872 77 16
steueramt@hoeri.ch
Personen
Name Vorname | Tätig in | Amtsantritt | Kontakt |
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