Informationen an Hundehalter betreffend Leinenpflicht und Blaualgen
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt unter den angehängten Dokumenten.
Blaualgen
In den Seen und Fliessgewässern nehmen Blaualgen zu und treten seit einigen Jahren das ganze Jahr über auf. Während der Blüte treten Blaualgen auffällig in Erscheinung. Das Wasser ist bei einer Blüte trüb und es können Flocken, Schlieren oder Schaumteppiche entstehen. Auch farblich sind verschiedenste Ausprägungen möglich. Blaualgen können im freien Wasser und im Uferbereich auf Wasserpflanzen oder Steinen wachsen. Auch bei angeschwemmten Algenansammlungen am Ufer ist Vorsicht geboten.
Das Verschlucken von geringen Mengen Wasser mit Blaualgen kann für Menschen gesundheitsgefährdend und für Hunde schnell lebensbedrohend sein.
Es wird empfohlen, nur in klarem Wasser baden zu gehen und die Hunde nur klares Wasser trinken zu lassen.
Informationen zur Verhaltensempfehlung finden Sie unter den angehängten Dokumenten.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Leinenpflicht | Download | 0 | Merkblatt Leinenpflicht |
Verhaltensempfehlungen Blaualgen | Download | 1 | Verhaltensempfehlungen Blaualgen |