Kopfzeile

Inhalt

Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand

28. März 2025

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde im Wald und am Waldrand (Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald) sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere. Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht.

Verstösse werden mit einer Ordnungsbusse von CHF 60.00 geahndet. Für Jagd-, Rettungs- und Diensthunde gilt die Leinenpflicht beim Einsatz und bei der für den Einsatz notwendigen Ausbildung nicht.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Weitere Informationen betreffend Leinenpflicht und Hundehaltung finden Sie auf der Internetseite zh.ch/hunde.

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich (PDF, 40.4 kB) Download 0 Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich