Kopfzeile

Inhalt

Grabräumungen 2027

29. September 2026

(oberflächliche Aufhebung der Erd- und Urnenreihengräber, die Nischen werden
ausgeräumt)

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21, Abs. 1 der Friedhofverordnung
vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:

  • Erdreihengräber Nr. 2785 - 2806 - Bestattungsjahr 2006
  • Urnengräber Nr. 796 - 818 - Bestattungsjahr 2006
  • Urnennischenmauer Nr. 197 - 219 - Bestattungsjahr 2006
  • Kindergräber Nr. 188 - 189 - Bestattungsjahr 2006

Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen
die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2027 abzuholen.
Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum
werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen
gehen zu Lasten der Angehörigen. Ab dem 1. April 2027 wird über das zurückgelassene
Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung
verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof-Zweckverbands
Bülach. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel. Nr. 044 863 12 75.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Zugehörige Objekte

Name Download
Grabräumungen_2027 (PDF, 202 kB) Download 0 Grabräumungen_2027