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Lebensbescheinigung

Bei ausländischen Renten verlangen die ausrichtenden Behörden eine Bescheinigung, dass die bezugsberechtigte Person noch am Leben ist. In Form einer Lebensbescheinigung werden wir Ihnen dies gerne bestätigen.

Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass vorweisen.

Kosten:
  • Fr. 30.- bei einem Ausdruck des Formulars Lebensbescheinigung
  • kostenlos für die direkte Bestätigung auf Ihrem Formular

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