Höriberg
Für die Nutzung gelten besondere Vorschriften. Es dürfen nur die offiziellen, beschilderten Feuerstellen sowie die markierte Waldparzelle benutzt werden. Das Entfachen von offenen Feuern ist untersagt.
Die Zufahrt mit Motorfahrzeugen ist nur bis zum Parkplatz Höriberg erlaubt.
Uebertretungen werden gemäss beschilderten Allgemeinem Verbot geahndet.
Höriberg
8181 Höri