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Einzugsanzeige für Hauseigentümer/Verwaltungen (Gesellschaft und Sicherheit)

Gemäss § 8 und § 10 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie, bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten mitzuteilen.

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