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Friedensrichteramt Höri

Der Friedensrichter ist zuständig für alle Fragen bezüglich Informationen und Auskünfte über die Verfahren, die Gerichtspraxis und der Schlichtungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach Art. 202ff.ZPO bei:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

In erster Linie versucht der Friedensrichter zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich so können Friedensrichter auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von 2000 Franken entscheiden. Bis zu einem Streitwert von 5000 Franken können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Bei höheren Beträgen stellt der Friedensrichter die Klagebewilligung zu Handen des Bezirksgerichts aus.

Der Friedensrichter ist seit einigen Jahren nicht mehr zuständig für Ehetrennungen und Scheidungen. Diese werden direkt vom Bezirksgericht behandelt.

Das Amtslokal des Friedensrichteramts Höri befindet sich im Gemeindehaus Hochfelden, Gemeindehausstrasse 4, 8182 Hochfelden. Dort hin gehen Sie, wenn Sie einen Termin mit dem Friedensrichter vereinbart haben.

Die Postzustelladresse finden Sie untenstehend unter "Kontakt".

 

Kontakt

Friedensrichteramt Höri
Martin Gianutt, Friedensrichter
Wisacherstrasse 3
8182 Hochfelden

Tel. 079 260 46 50
friedensrichteramt@hoeri.ch