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Gemeindebehörden: Offenlegung der Interessenbindungen (Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission)

Gemäss Gemeindegesetz haben die Behördenmitglieder ihre Interessenbindungen offenzulegen. Das soll der Transparenz und der Einhaltung von Ausstandspflichten dienen. Art. 19 der totalrevidierten Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Höri, welche am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, erwähnt, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Dazu gehören:

  • berufliche Tätigkeiten,
  • Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
  • Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selber. Die Angaben werden nicht überprüft, sondern im gemeldeten Umfang publiziert. 

Informationen

Datum
1. März 2024
Herausgeber/-in
Gemeinde Höri

Dokumente

Name
240301 Offenlegung Interessenbindung 2022-2026 März 2024 (PDF, 110.94 kB) Download 0 240301 Offenlegung Interessenbindung 2022-2026 März 2024