Ersatz Wasserleitungen an der Aberwandelstrasse / Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Ersatz Wasserleitungen an der Aberwandelstrasse
Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 92 vom 25. September 2024 folgende Kredite als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
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Fr. 334'000.00 für den Ersatz der öffentlichen Wasserversorgungsleitung entlang der Aberwandelstrasse. Die Wasserleitung im Abschnitt der Aberwandelstrasse gehört zu den mitbenutzten Anlageteilen des Wasserverbunds Höri-Hochfelden-Neerach-Niederglatt.
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Fr. 46'000.00 für den Ersatz der Stichleitung und den Rückbau des Hydranten auf der Parzelle 278.
Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Abteilung Liegenschaften und Werke im Gemeindehaus, Wehntalerstrasse 46, 8181 Höri, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, Postfach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Politische Gemeinde Höri
Gemeinderat Höri
Höri, 1. Oktober 2024