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Gemeindeversammlung

3. Dez. 2025

Kontakt

Verwaltungsleiterin
info@hoeri.ch

Informationen

Voraussetzungen
Zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Höri berechtigt. Der Besuch ist zwar nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert. Nicht Stimmberechtigte dürfen als Gäste teilnehmen.