Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Höri berechtigt. Der Besuch ist zwar nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert. Nicht Stimmberechtigte dürfen als Gäste teilnehmen.