Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet
Der Ressortvorsteher Gesellschaft, Sicherheit und Forst-/Landwirtschaft hat am 22. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot im Freien und ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet von Höri verfügt.
Das Verbot gilt ab Donnerstag, 23. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.
